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Schornsteinfegermeister
Brandschutztechniker
Gebäudeenergieberater  (HWK)

Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

Sie befinden sich hier: >> Der Schornsteinfeger >>

Der Betrieb

zu meiner Person

1980-1982 Ausbildung zum Schornsteinfegergesellen

1986-1987 Ausbildung zum Schornsteinfegermeister

seit 1994 als selbstständiger Schornsteinfegermeister tätig

2004 Ausbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK)

2011 Ausbildung zum zertifizierten Brandschutztechniker (ZIV) TÜV SÜD

2011-2012 diverse Erweiterungslehrgänge zum Brandschutz


mein Mitarbeiter

Lars Hannemann

Sie erreichen Ihn Mobil unter 0152-56168520

 

Der Beruf - Der Schornsteinfeger

Die Arbeit des Schornsteinfegers ist in 4 Hauptarbeitsbereiche eingeteilt.


Brandschutz:

• Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten
  durch Kehren und Reinigen
• Regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, 
  auf feuergefährliche Mängel
• Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger 
• Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
• Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
• Vorschlagen von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, 
  Gewerbe und Landwirtschaft

Sicherheit:

• Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder geänderter Feuerungsanlagen 
• Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen 
• Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung
  von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
• Reinigen und überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen 
  zur Erhaltung der Raumlufthygiene
• Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen

Umweltschutz:

• Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle,
  ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
• Messen, feststellen und analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und   vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder   Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel
• Messen, feststellen und analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
• Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen 
  aus Feuerungsanlagen

Beratung:

• Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung 
• Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen 
  sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
• Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit der Energie im eigenen 
  und öffentlichem Interesse