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Seit 01.07.2016 Rauchwarnmelderpflicht im Land Brandenburg!

8.08.2014


Endlich Rauchmelderpflicht in Brandenburg seit 01.07.2016 !!!
Mehr als 600 Menschen sterben in Deutschland Jahr für Jahr durch Feuer. Die Mehrheit davon in Privathaushalten. Rauchmelder könnten Leben retten.

Sie warnen rechtzeitig, auch im Schlaf, mit einem lauten akustischen Signal vor der Brandgefahr.

Die zurzeit gängigsten Brandmelder sind die optischen bzw. photoelektrischen Rauchmelder. Diese arbeiten nach dem Streulichtverfahren. Klare Luft reflektiert praktisch kein Licht. Befinden sich aber Rauchpartikel in der Luft und somit in der optischen Kammer des Rauchmelders, so wird ein von einer Infrarotdiode (LED) ausgesandter Prüf-Lichtstrahl an den Rauchpartikeln gestreut. Ein Teil dieses Streulichtes fällt dann auf einen lichtempfindlichen Sensor (Fotodiode), der nicht direkt vom Lichtstrahl beleuchtet wird, und der Rauchmelder spricht an. Ohne (Rauch-) Partikel in der Luft kann der Prüf-Lichtstrahl die Fotodiode nicht erreichen, die Beleuchtung des Sensors durch von den Gehäusewänden reflektiertes Licht der Leuchtdiode oder von außen eindringendes Fremdlicht wird durch das Labyrinth aus schwarzem, nicht reflektierendem Material verhindert.

Optische Rauchmelder werden bevorzugt angewendet, wenn mit vorwiegend kaltem Rauch bei Brandausbruch (Schwelbrand) zu rechnen ist.

Für weitere Informationen fragen Sie ihren zuständigen Schornsteinfeger.

Hier noch einige nützliche Links: 

http://www.rauchmelderpflicht.eu/download/Rauchmelderpflicht_Brandenburg.pdf

http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/

http://www.forum-rauchwarnmelder-profis.de/